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Teichordnung für das Jugendgewässer des Vereins in Kleinnaundorf

Ab 01. Mai 2022 darf unser Jugendteich in Kleinnaundorf mit Genehmigung wieder beangelt werden.

Ausgabe der Jahresangelgenehmigungen zur Versammlung am 23.03.2022. Kinder bis 17 Jahre kostenlos, Erziehungsberechtigte -zum Zweck der Begleitung der Kinder- 10,00 Euro.

Mit Beschluss vom 19.01.2022 gilt folgende die Teichordnung:


§ 1 Angelberechtigungen
(1) Angelberechtigungen für das Jugendgewässer des Vereins in Kleinnaundorf können
erteilt werden an
• Mitglieder der Jugendgruppe (9-17 Jahre)
• Den Gewässerwart und den Jugendwart
• Den vom Vorstand bestellten Teichwarten zu Zwecken der Bestandskontrolle
(Hege-/Kontrollfischen auch mit Spinnenköder und zur Beaufsichtigung von
Mitgliedern der Kinder- und Jugendgruppe)
• Elternteile der Mitglieder der Jugendgruppe
• andere Vereinsmitglieder, die zu Ausbildungszwecken mit Mitgliedern der
Jugendgruppe angeln
(2) Für Eltern und die letztgenannten anderen Vereinsmitglieder gilt die Angelberechtigung
nur in Begleitung eines Mitglieds der Jugendgruppe.


§ 2 Beangelung und Fischentnahme
(1) Für die Beangelung des Teichs gelten zunächst die allgemeinen sächsischen
fischereirechtlichen Regelungen, insbesondere die Bestimmungen über Schonzeit und
Mindestmaße und Fischereischein. Raubfischangeln ist in 2022 nicht gestattet, außer durch
die Teichwarte und den Gewässerwart zur Bestandskontrolle.
Der Teich wird ab dem 01.5.2022 zur Beangelung freigegeben. Anfüttern sowie die
Benutzung von Futterspiralen, o.ä. ist verboten.
Das Mindestmaß für Karpfen wird auf 50 cm festgelegt.
Das Mindestmaß für Schleien wird auf 35 cm festgelegt.
(2) Die Entnahme der Arten Karpfen, Schleie und Hecht wird auf je einen Fisch pro Angeltag
begrenzt. Die Entnahme von Hechten ist in 2022 nicht gestattet.
(3) Die Tage, an denen das Gewässer zum Angeln aufgesucht wird, sind vor Angelbeginn in
der Angelkarte (s. § 4) einzutragen.
(4) Entnommene Fische sind sofort in der Angelkarte einzutragen.

§ 3 Entgelte für Angelberechtigungen
Für Mitglieder der Jugendgruppe, Eltern und berechtigte Begleitpersonen der Mitglieder der
Jugendgruppe wird die Angelberechtigung gegen ein Entgelt i.H.v. 10 Euro erteilt. Dieses
Entgelt ist ein Jahresentgelt für ein Kalenderjahr und nicht monatlich aufteilbar. Sie gilt für 10
vom Berechtigten frei wählbare Angeltage.
Dem Jugendwart, dem Gewässerwart und den Teichwarten ist die Angelberechtigung
kostenfrei zu erteilen, letzteren, solange sie die Arbeitseinsätze am Teich organisieren. Sie ist
nicht auf die in der Angelkarte angegebenen Tage begrenzt.

§ 4 Nachweis der Angelberechtigung
(1) Der Nachweis der Angelberechtigung ist durch vom Vorstand ausgegebene Angelkarten
zu führen. Diese sind bei der Beangelung des Gewässers mitzuführen.
(2) Mitgliedern und Eltern, die mit Mitgliedern der Jugendgruppe zu deren Ausbildung
mitangeln, ist ein entsprechender Vermerk auf der Angelkarte anzubringen („Gilt nur in
Begleitung eines Mitglieds der Jugendgruppe zu dessen anglerischer Ausbildung“).

§ 5 Kontrolle der Angelberechtigung
Zur Kontrolle der Angelberechtigung sind Mitgliedern des Vorstands oder von diesem
Beauftragten, namentlich den Teichwarten, die Angelkarten vorzuweisen.

§ 6 Rückgabe der Angelkarte
Die Angelkarte ist spätestens zur letzten Kassierung laut Terminplans des Vereins
zurückzugeben.

§7 Ahndung von Verstößen
(1) Sollte gegen die Vorschriften des § 1 Abs. 2 oder § 2 Abs. 1 verstoßen werden, wird die
Angelberechtigung entzogen. Die Angelkarte ist den in § 5 genannten Personen zum Einzug
auszuhändigen.
(2) Bei Verstoß gegen die Regelungen in § 4 Abs. 1 oder § 5 erfolgt die Verweisung vom
Gewässer.
(3) Bei Verstoß gegen § 2 Abs. 3 wird in der Angelkarte der Tag, an dem der Verstoß erfolgt
ist, sowie ein weiterer Angeltag auf der Angelkarte entwertet, Letzterer durch Streichen
eines entsprechenden Feldes.

§ 8 Inkrafttreten
Diese Teichordnung tritt mit dem 01.01.2022 in Kraft.

 

Teichordnung zum Download: Teichordnung Kleinnaundorf (PDF, 130KB)

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