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Corona-Pandemie: Information zur Ausübung des Angelsport

Aufgrund der Beschränkungen durch die Allgemeinverfügung des SMS anlässlich der Corona-Pandemie gilt für das Angeln in Sachsen:

Angeln in Sachsen (»Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereiches«) darf ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eignen Hausstandes und nur an Angelgewässern im Umfeld des Wohnbereiches stattfinden.Nur im begründeten Ausnahmefall ist das Angeln mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person möglich. Dabei müssen von Anfang bis Ende auch die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes beachtet werden. Das gilt ebenfalls für das Angeln vom Boot aus.

Laut OLG vom 7. April gilt als Umfeld: “Die Benutzung von entsprechenden Fortbewegungsmitteln innerhalb der Grenzen der politischen Gemeinde wird hingegen genauso gebilligt werden können, wie deren Überschreitung, wenn die Aktivität in einem räumlichen Bereich ausgeübt wird, der typischerweise ohne entsprechende Hilfsmittel – also etwa zu Fuß oder mit dem Fahrrad – erreicht werden kann, also in einem Bereich von etwa 10 bis 15 Kilometern von der Wohnung entfernt.“

Die zum Angeln notwendigen Berechtigungen (Fischereischein und Erlaubnisschein) müssen mitgeführt werden.

Quellen:
- https://www.landwirtschaft.sachsen.de
- https://www.anglerverband-sachsen.de

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